Die Mehrwertsteuer (MWST) bei der Unternehmensgründung in der Schweiz ist für viele Neugründer ein trockenes Thema – dabei bietet sie enormes Optimierungspotenzial für deinen Cashflow. Aber Achtung: Wer die Regeln nicht kennt, riskiert teure Fehler bei der MWST-Abrechnung. In diesem Beitrag erfährst du die wichtigsten MWST-Grundlagen bei der Unternehmensgründung in der Schweiz.
Musst du dich für die MWST bei der Unternehmensgründung in der Schweiz registrieren?
Grundsätzlich musst du dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registrieren, sobald dein Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigt – unabhängig von der Rechtsform. Viele Gründer sind sich dessen nicht bewusst oder ignorieren die Pflicht – ein gefährlicher Fehler, der später teuer werden kann.
Tipp: Auch wenn du die Umsatzschwelle (noch) nicht erreichst, kann eine freiwillige MWST-Registrierung vorteilhaft sein – insbesondere im B2B-Bereich oder bei hohen Anfangsinvestitionen.
Lieferung oder Dienstleistung – warum das so wichtig ist
Bei der MWST ist entscheidend, ob du eine Lieferung oder eine Dienstleistung erbringst. Klingt banal, ist aber komplexer als gedacht:
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Ein Automechaniker gilt steuerlich als Lieferant, nicht als Dienstleister – da er Gegenstände bearbeitet.
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Ein Architekt, der eine Liegenschaft plant, erbringt eine Dienstleistung – aber nur solange es nicht um bauliche Ausführung geht.
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Eine Ambulanz transportiert lebendige Menschen = Dienstleistung. Stirbt die Person während des Transports = Lieferung.
Merksatz: Alles, was mit lebenden Menschen zu tun hat, ist in der Regel eine Dienstleistung.
Warum das wichtig ist? Weil davon die MWST-Behandlung und der Ort der Besteuerung abhängen.
Inland oder Ausland – optimieren durch Leistungsort
Sobald du weisst, ob du eine Lieferung oder Dienstleistung erbringst, stellt sich die Frage: Wo erbringst du sie? Denn das hat direkte Auswirkungen auf deine Steuerpflicht:
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Lieferung ins Ausland: Kein Umsatzsteueranteil, aber voller Vorsteuerabzug möglich.
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Dienstleistung für ausländische Kunden: Grundsätzlich nicht steuerbar – Vorsteuerabzug möglich, sofern korrekt deklariert.
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Leistungen im Ausland durch CH-Unternehmen: häufig nicht steuerpflichtig, aber oft MWST-relevant bei der Bezugssteuer.
Wer clever handelt, kann so ganz legal tausende Franken sparen.
Von der Steuer ausgenommen – und trotzdem optimieren?
Es gibt zahlreiche Umsätze, die von der MWST ausgenommen sind – etwa medizinische Leistungen, Unterricht, Vermietung von Wohnungen, Finanzgeschäfte oder religiöse/kulturelle Tätigkeiten.
Doch auch hier gibt es eine Möglichkeit: MWST-Option. Wenn du diese Umsätze freiwillig versteuerst (durch offenen Ausweis auf der Rechnung), kannst du den Vorsteuerabzug wieder geltend machen.
Achtung: Das geht nicht bei allem! Versicherungen, Finanzgeschäfte, Glücksspiele und Vermietung von privaten Wohnungen sind dauerhaft nicht optierbar.
Fazit: MWST kann dir bei der Unternehmensgründung in der Schweiz helfen – oder dich ruinieren
Wer die Mehrwertsteuer richtig versteht und klug anwendet, kann bereits im ersten Jahr mehrere tausend Franken sparen. Wer sie jedoch unterschätzt, riskiert Bussen, Nachzahlungen oder im schlimmsten Fall sogar die Existenz des Unternehmens. Gerade in der Anfangsphase ist es wichtig, das Thema Mehrwertsteuer bei der Unternehmensgründung in Schweiz ernst zu nehmen – viele Fehler passieren in Unkenntnis, obwohl sie vermeidbar wären.
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